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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisbüros TRAVEL + AGENCY Seereisen-Kontor

Für die Vermittlung von Reisen über die Seiten von TRAVEL + AGENCY Seereisen-Kontor gelten die nachfolgenden Bedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und TRAVEL + AGENCY Seereisen-Kontor, Inhaber: Heinz Dörge (nachfolgend „Reisebüro“ genannt).

I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss



Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ein Vermittlungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt das Reisebüro, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum Vertragsschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das Reisebüro angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erteilt werden. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Kunde dem Reisebüro mit Absenden des Buchungsauftrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Hieran ist der Kunde bis zur Annahme durch das Reisebüro, jedoch längstens 14 Tage ab Anmeldung gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung / Rechnung zustande, welche auch in elektronischer o. ä. Form (z.B. e-Mail) übersandt werden kann. Eine Reiseanmeldung über die Seite des Reisebüros ist nur dann zulässig, wenn der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.
Das Reisebüro tritt bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistungen lediglich als Vermittler auf. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.


II. Serviceentgelte



Das Reisebüro erhebt für die Vermittlung von Pauschalreisen und sonstiger Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden, kein Serviceentgelt . Für die Vermittlung sonstiger Leistungen einschließlich Leistungen von Fluggesellschaften, Bahn, u. a. sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen für den Kunden werden folgende Serviceentgelte berechnet:
Visa-Beschaffung nach Aufwand
Hotelaufenthalte € 15,--
Ausarbeitung schriftlicher Angebote € 25,--
Vornahme von Umbuchungen bzgl. vorgenannter Serviceleistungen nach Aufwand
Zusätzlich zu obigen Serviceentgelten kommen noch die jeweiligen Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen der jeweiligen Leistungsträger, welche der Kunde vor einer Umbuchung oder Stornierung – ebenso wie die Serviceentgelte für Visa-Beschaffungen - beim Reisebüro erfragen kann.
Aufwendungen oder Auslagen des Reisebüros, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa; Postgebühren etc.) sind zusätzlich zum Serviceentgelt, dass lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten.
Die Serviceentgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).
Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Serviceentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.


III. Auskünfte, Hinweise



Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber. Das Reisebüro ist auf die Informationen der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger angewiesen. Das Reisebüro hat keine Möglichkeit die Informationen der Reiseveranstalter und Leistungsträger auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Die Angaben des Reisebüros stellen daher keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität  der Informationen der Reiseveranstalter und Leistungsträger dar. Gleiches gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.


IV. Pflichten des Reisebüros

Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros beschränken sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen und Leistungen. Die Durchführung der gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reisebüros. Deshalb haftet auch das Reisebüro grundsätzlich nicht, wenn bei ordnungsgemäßer Auswahl des Leistungsträgers die Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.



V. Zahlung



Soweit das Reisebüro Reiseleistungen in Rechnung stellt und Forderungen einzieht, geschieht dies ausschließlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.

Bei Vermittlung einer Pauschalreise richtet sich die Zahlungsabwicklung nach jeweils gültigen Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters. Das Reisebüro verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer Zweckbestimmung unverzüglich zuzuführen. Zahlungen des Kunden auf die von den Reiseveranstaltern in Rechnung gestellten Reisepreise dürfen vom Reisebüro nur entgegengenommen werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt worden ist; dies gilt auch für Anzahlungen.
Hinsichtlich der Vermittlung anderer Leistungen kann bei Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung verlangt werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen, oder wenn es die Tarifbedingungen vorschreiben, ist der Gesamtpreis sofort fällig.
[Sofern eine gebuchte Leistung per Kreditkarte bezahlt werden kann, erteilt der Kunde dem Reisebüro die ausdrückliche Ermächtigung, im Auftrag des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers den geschuldeten Reisepreis über die Kreditkartennummer des Kunden einzuziehen. Das Reisebüro behält sich das Recht vor, die Legitimation des Karteninhabers zu überprüfen, bevor die Reiseleistung fest gebucht wird.]

Sofern Zahlungen, welche per Lastschrift

[oder Kreditkarte]

eingezogen wurden, aufgrund von Umständen, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, zurückgebucht werden, hat der Kunde hierfür Bearbeitungskosten in Höhe von €15,--zuzüglich Gebühren der Kreditinstitute zu erstatten; diese Bearbeitungskosten sind sofort zur Zahlung fällig.



VI. Reiseunterlagen



Der Versand der Reiseunterlagen durch den jeweiligen Reiseveranstalter erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Das Reisebüro wird die Unterlagen für die gebuchten Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im Geschäftslokal des Reisebüros aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z.B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.
Bei kurzfristigen Buchungen können die Tickets am Flug-, oder Einschiffungshafen hinterlegt werden oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden verschickt werden.
Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.


VII. Haftung und Haftungsbeschränkung



Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, (sofern vereinbart) das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das Reisebüro haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt, für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Reise. Das Reisebüro haftet nur für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also für Vermittlungsfehler, die es selbst oder seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen, wie z.B. bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter Buchung.
Die vertragliche Haftung des Reisebüros für andere Schäden als Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit ist außer in Fällen der Verletzung einer Kardinalspflicht (d.h. einer vertragswesentlichen Pflicht) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Reisebüros, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die vertragliche Haftung des Reisebüros für Schäden die nicht Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit sind, insgesamt auf den dreifachen Preis der vermittelten Reise und auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.


VIII. Einreise und Gesundheitsbestimmungen



Informationen des Reisebüros beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem Reisebüro mitgeteilt worden. Das Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtmedien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienst sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.


IX. Versicherungen

Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Auslandskrankenversicherung mit integriertem medizinischen Rücktransport bei der Buchung abzuschließen.


X. Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen



Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen das Reisebüro, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten Leistungsende ( Reiseende) gegenüber dem Reisebüro geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.


XI. Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten der Sitz des Reisebüros als Gerichtsstand vereinbart.


XII. Schlussbestimmung

Sollte eine der Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.